e-Government ermöglicht die Abwicklung von Behördenwegen via Internet. Während man früher Schriftstücke von Behörden persönlich mit der eigenen Unterschrift bestätigen musste, ist dies bei Online-Aktionen nicht möglich. Um dennoch die Identität einer Antragsstellerin bzw. eines Antragsstellers nachweisen zu können hat man einen elektronischen Ausweis - eine Art Reisepass für das Internet - entwickelt. Dieser Ausweis ist die so genannte "Bürgerkarte".
Als Bürgerkarte können bestimmte Chipkarten wie die e-Card der Sozialversicherung aktiviert werden.
Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie Ihre e-Card von uns zur Bürgerkarte freischalten.
Für die Freischaltung Ihrer e-Card zur Bürgerkarte sind folgende Dokumente erforderlich:
Preis pro Freischaltung einer e-Card: € 30,-
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